Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für Leistungen der Eventtechnik (Ton, Licht, Planung) durch The Partybrothers.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen The Partybrothers (nachfolgend „Anbieter“) und Kund:innen (nachfolgend „Kunde“) über Planung, Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abbau von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Zubehör) sowie damit verbundene Dienstleistungen.
2. Angebot, Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform bestätigt oder der Anbieter mit der Ausführung beginnt.
3. Leistungen
Umfang, Zeiten und Leistungsinhalte ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie gleichwertig sind und die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und/oder Videoaufnahmen entstehen (z.B. zur Dokumentation oder für die Galerie). Eine Verpixelung von Gesichtern erfolgt grundsätzlich nicht. Die datenschutzrechtliche Klärung (Einwilligungen, Hinweise, Aushänge, Rechte Dritter) liegt beim Veranstalter/Kunden (soweit gesetzlich zulässig).
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Durchführung notwendigen Informationen bereit (Ort, Zeiten, Zugang, Ansprechpartner vor Ort). Der Kunde sorgt für geeignete Rahmenbedingungen (u.a. Stromversorgung, Zugangsmöglichkeiten, Sicherheitsauflagen der Location).
5. Vergütung, Aufwandsentschädigung, Steuern
Es gelten die vorab in Textform vereinbarten Beträge bzw. Pauschalen.
Der Anbieter stellt keine Rechnungen im kaufmännischen Sinne aus. Die Vergütung erfolgt ausschließlich als vereinbarte Aufwandsentschädigung (höchstens in der vereinbarten Höhe), im Rahmen einer nicht gewerblichen bzw. privat oder hobbytypisch eingeordneten Tätigkeit des Anbieters (einschließlich der steuerlichen Grauzone nach der uns gegenüber erfolgten externen Rechtsberatung). Es erfolgt keine Ausweisung von Umsatzsteuer auf Zahlungsbelegen, soweit dies der vereinbarten bzw. zulässigen Einordnung entspricht.
Es wird keine Anzahlung verlangt. Zeitpunkt und Art der Zahlung (z. B. vor Ort nach der Veranstaltung, Überweisung) werden im Angebot oder in der Absprache festgehalten.
Diese Klauseln ersetzen keine Steuerberatung; im Zweifel klären Sie Ihre Verpflichtungen beim Finanzamt oder mit einer Steuerkanzlei.
6. Übernachtung bei langen Veranstaltungen
Dauert die Veranstaltung inklusive Auf- und Abbau so lange, dass eine Übernachtung des Teams des Anbieters erforderlich wird, hat der Kunde bzw. der Veranstalter dafür zu sorgen, dass ein geeigneter Schlafplatz zur Verfügung steht.
Der Kunde bzw. Veranstalter stellt die Übernachtung sicher und trägt die hierfür anfallenden Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Unterbringung in einem Hotel obliegen Buchung und Kostenübernahme dem Veranstalter.
Ein Übernachten in der Location (z. B. Vereinsheim, Nebenräume der Halle) ist grundsätzlich möglich, sofern dies vorab in Textform vereinbart wird und hygienische sowie sicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erfüllt sind.
Ohne vorherige Vereinbarung ist der Anbieter nicht verpflichtet, über die vereinbarten Leistungszeiten hinaus ohne angemessene Übernachtungsmöglichkeit vor Ort zu bleiben.
7. Verpflegung
Während der vereinbarten Einsatzzeiten vor Ort stellt der Kunde bzw. Veranstalter die vollständige Verpflegung des Teams des Anbieters sicher — das umfasst Essen und Trinken in angemessener Menge und Qualität. Kosten und Organisation der Verpflegung trägt der Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Gesetzliche Haftung (z.B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
9. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Stromausfall außerhalb des Einflussbereichs) sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig: Esslingen am Neckar. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.